Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der PrimeLogister GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Umzugs- und Transportleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrags sind die im Auftrag konkret bezeichneten Umzugs- und Transportleistungen einschließlich der vereinbarten Zusatzleistungen (z. B. Verpackung, Montage, Spezialtransport).
(2) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen mit eigenen Mitarbeitern und eigenen Fahrzeugen. Der Einsatz von Unterauftragnehmern erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Festpreis-Angebote, die über den KI-Preisrechner generiert werden, sind 14 Tage ab Erstellung gültig.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist nach Erbringung der Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig.
(3) Bei Vereinbarung einer Vorauszahlung ist diese vor Leistungsbeginn zu entrichten.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Transportgüter ordnungsgemäß verpackt sind, sofern nicht eine Verpackungsleistung vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über besondere Risiken (zerbrechliche Gegenstände, wertvolle Kunstgegenstände, Gefahrgut) zu informieren.
(3) Der Auftraggeber sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung der Transportgüter sowie für ausreichende Zugangsmöglichkeiten.
§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden an den Transportgütern, die während des Transports durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Haftung ist begrenzt auf den Zeitwert der beschädigten Gegenstände. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Der Auftragnehmer unterhält eine Transportversicherung. Die genauen Deckungssummen werden im Auftrag gesondert vereinbart.
§ 7 Absage und Stornierung
(1) Eine Absage durch den Auftraggeber ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei Absage zwischen 7 und 3 Tagen vor dem Termin wird eine Stornogebühr von 30% des Auftragswerts erhoben.
(3) Bei Absage weniger als 3 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird der volle Auftragswert berechnet.
§ 8 Mängelansprüche
(1) Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Güter schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung anzuzeigen.
(2) Versteckte Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026